Wann muss eine Reiserücktrittsversicherung nicht die Stornokosten einer nicht angetretenen Reise übernehmen?
vorherige Frage nächste FrageFalsch. Plötzliche Komplikationen bei einer Schwangerschaft können als unerwartet schwere Krankheit gewertet werden, so dass die Versicherungen die Stornokosten übernehmen müssen (AG München, Urt. v. 03.04.2012, Az. 224 C 32365/11).
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