Wann muss eine Reiserücktrittsversicherung nicht die Stornokosten einer nicht angetretenen Reise übernehmen?
vorherige Frage nächste FrageFalsch. Wenn der behandelnde Flughafenarzt von der Flugreise abrät, dann muss die Versicherung die Stornokosten übernehmen (LG Koblenz, Urt. v. 01.07.2004, Az. 14 S 362/03).
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