Wann muss eine Reiserücktrittsversicherung nicht die Stornokosten einer nicht angetretenen Reise übernehmen?
vorherige Frage nächste FrageRichtig. Das AG Mannheim entschied, dass ehemals Alkoholkranke jederzeit mit einem Rückfall rechnen müssten – ein Rückfall ist deshalb keine unerwartete Krankheit und die Reiserücktrittsversicherungen müssen die Stornokosten nicht übernehmen (AG Mannheim, Urt. v. 09.11.2011, Az. 10 C 322/11).
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