Wie müssen Reisende vorgehen, wenn sie Reisemängel beim Reiseveranstalter geltend machen wollen?
vorherige Frage nächste FrageFalsch. Für eine reine Mängelanzeige braucht man keine juristische Ausbildung. Deshalb muss der Reiseveranstalter entstandene Anwaltskosten auch nicht übernehmen (AG München, Urt. v. 10.04.2014, Az. 261 C 2135/14).
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