In welchen Fällen können Urlauber Schadensersatz vom Reiseveranstalter verlangen?
vorherige Frage nächste FrageRichtig. Durch die Verletzung sind die Reisenden eingeschränkt und haben einen Schadensersatzanspruch gemäß § 651f Abs. 2 BGB wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit und entgangener Urlaubsfreude. So entschied es das OLG Koblenz am 4. November 2013 (Az. 12 U 1296/12).
Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.