In welchen Fällen können Urlauber Schadensersatz vom Reiseveranstalter verlangen?
vorherige Frage nächste FrageNein. Von einem Affen gebissen zu werden, gehört – zumindest in Gebieten, in denen es wilde Affen gibt – zum allgemeinen Lebensrisiko. Der Reiseveranstalter muss dafür nicht haften (AG München, Urt. v. 08.12.1995, Az. 111 C24235/95).
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