Zugegeben: Der folgende Fall ist noch nicht höchstrichterlich entschieden, sondern landete erst einmal vor dem LG Berlin. Er ist aber schon jetzt besonders wichtig: Haben Teilnehmer an illegalen Straßenrennen Tötungsvorsatz?
vorherige Frage nächste FrageDas sieht das LG Berlin anders.
Nächste Frage oder andere Antwort wählen
Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.