Welche Aussage zu § 476 BGB trifft neuerdings zu?
vorherige Frage nächste FrageVöllig richtig! Das Urteil dazu ist wohl Pflichtlektüre. Sie finden es hier: EuGH v. 4.6.2015, Az. Rs C-497/13 (Faber). Das EuGH-Urteil dürfte sich dann auch auf die Auslegung des § 476 durch den BGH auswirken.
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