Was entschied der BGH jüngst zum Verhältnis von § 985 BGB zum System der §§ 280 BGB ff.?
vorherige Frage nächste Frage"Nur" stimmt leider nicht. Aber dass ein Verzögerungsschaden neben dem EBV geltend gemacht werden kann, ergibt sich in der Tat aus dem Gesetz: § 990 II (Bösgläubigkeit beachten!).
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