Was kann den Mitgliedern der Wahlvorstände am Wahltag gewährt werden?
vorherige Frage nächste FrageNein, die Fahrtkosten werden nur übernommen, wenn die Mitglieder der Wahlvorstände außerhalb ihres Wahlbezirks tätig werden, § 10 Abs. 1 EuWO.
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