Apropos Sperrklausel – wie hoch ist eigentlich aktuell die deutsche Sperrklausel für den Einzug ins Europäische Parlament?
vorherige Frage nächste FrageRichtig. Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2014 die neu eingeführte Drei-Prozent-Klausel gekippt (Urt. v. 26.02.2014, Az. 2 BvE 2/13), nachdem es im November 2011 bereits die Fünf-Prozent-Hürde für verfassungswidrig erklärt hatte (Urt. v. 09.11.2011, Az. 2 BvC 4/10). Es stellte fest, dass die Sperrklausel gegen die Chancengleichheit der Parteien verstößt. Das bedeutet aber nicht, dass nun jede Partei ins Europaparlament einziehen wird, die überhaupt von irgendwem gewählt worden ist. Aufgrund der Sitzverteilung braucht es trotzdem noch ca. ein Prozent der abgegebenen Stimmen, um einen Sitz zu gewinnen.
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