Schauen wir über den deutschen Tellerrand: Was gilt bei Vollstreckung mit Auslandsbezug?
vorherige Frage nächste FrageRichtig! Der Europäische Zahlungsbefehl ist Resultat eines erfolgreich durchgeführten europäischen Mahnverfahrens und bewirkt eine Vollstreckbarkeit europaweit. Seine Titelqualität ist ausdrücklich festgeschrieben in § 794 I Nr. 6 ZPO.
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