Was ist nicht Inhalt des Weltraumrettungsübereinkommens von 1968?
vorherige Frage nächste FrageLeider falsch. Nach Art. I des Weltraumrettungsübereinkommens muss ein unterzeichnender Staat, sobald er von einem Notfall im All erfährt, den Astronauten jede mögliche Hilfe zukommen lassen. Astronauten haben übrigens einen besonderen Rechtsstatus: Sie sind "Boten der Menschheit". Auch deshalb wird ihnen unverzügliche Rettung gewährleistet.
Nächste Frage oder andere Antwort wählen
Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.