Welche Art der Haftung gilt, wenn ein Weltraumgegenstand auf die Erde fällt und dort einen Schaden anrichtet?
vorherige Frage nächste FrageRichtig. Fällt ein Weltraumgegenstand auf die Erde und richtet dort einen Schaden an, wird der Staat, der den Gegenstand in den Weltraum startete, haftbar gemacht – unabhängig von der Schuldfrage. Das legt Art. II des Weltraumhaftungsübereinkommens fest.
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