Seit 1972 gibt es als Ergänzung zum Weltraumvertrag das Weltraumhaftungsübereinkommen. Nach diesem Übereinkommen müssen Staaten Schadensersatz leisten, wenn ein von ihnen gestarteter Weltraumgegenstand Schäden verursacht. Was ist kein Weltraumgegenstand im Sinne dieses Übereinkommens?
vorherige Frage nächste FrageFalsch. Das ergibt sich aus Art. I b) Weltraumhaftungsübereinkommen. Der Start umfasst hier auch den (gescheiterten) Startversuch.
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