Seit einiger Zeit gibt es auch einen sogenannten Weltraumtourismus. Nach welchen Regelungen können diese Weltraumtouristen vertragliche Ansprüche geltend machen?
vorherige Frage nächste FrageFalsch. Nach dem Weltraumhaftungsübereinkommen können zwar Astronauten vertragliche Ansprüche geltend machen. Weltraumtouristen sind aber keine ausgebildeten Astronauten, sondern lediglich für eine kurze Zeit in ihrer Freizeit im All.
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