Seit einiger Zeit gibt es auch einen sogenannten Weltraumtourismus. Nach welchen Regelungen können diese Weltraumtouristen vertragliche Ansprüche geltend machen?
vorherige Frage nächste FrageKorrekt. Auch beim Weltraumtourismus gelten die allgemeinen Haftungsregeln des internationalen Luftrechts, die sich unter anderem im Montrealer Übereinkommen finden. Sollte das Raumschiff also verspätet abheben, kann der Anbieter dafür in die Pflicht genommen werden. Was aber bei einem Reisepreis von mehreren Millionen Dollar auch nicht mehr groß ins Gewicht fallen dürfte...
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