Nach dem Weltraumregistrierungsübereinkommen hat ein Staat die Hoheitsgewalt über einen auf seinen Namen registrierten Weltraumgegenstand. Was muss ein Registerstaat allerdings hinnehmen, wenn er zum Beispiel eine Station auf dem Mond errichtet?
vorherige Frage nächste FrageSo ist es. Geregelt ist das in Art. XII des Weltraumvertrages. Danach muss ein Staat den Besuch von anderen Vertragsstaaten auf seiner Station hinnehmen.
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