Wer bestimmt, welche Parteien zur Bundestagswahl zugelassen werden?
vorherige Frage nächste FrageRichtig – siehe § 18 Abs. 4 Bundeswahlgesetz. Gemäß § 9 Abs. 2 Bundeswahlgesetz besteht er aus dem Bundeswahlleiter als Vorsitzendem sowie acht von ihm berufenen Wahlberechtigten als Beisitzern und zwei Richtern des Bundesverwaltungsgerichts.
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