Unter welcher Voraussetzung sind die im Ausland lebenden Deutschen wahlberechtigt?
vorherige Frage nächste FrageDiese Antwort ist falsch. Allerdings gilt diese Voraussetzung in der Tat für jemanden, der länger als 25 Jahre nicht im Inland gelebt hat (§ 12 Abs. 2 Nr. 2 Bundeswahlgesetz).
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