Welche Sanktion droht demjenigen, der am Wahltag vor 18 Uhr Ergebnisse der Wählerbefragung veröffentlicht?
vorherige Frage nächste FrageRichtig – siehe § 49a Abs. 1 Nr. 2 Bundeswahlgesetz.
Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.