Gemäß § 47 Abs. 1 Bundeswahlordnung dauert die Wahl von 8 bis 18 Uhr – wer darf danach noch wählen?
vorherige Frage nächste FrageGenau! Und während diese Personen wählen, wird der Zutritt zum Wahlraum gesperrt – siehe § 60 Bundeswahlordnung.
Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.