Was versteht man unter Naturalrestitution?
vorherige Frage nächste FrageRichtig. Der Schädiger soll den Zustand wieder herstellen, der ohne das schädigende Ereignis bestehen würde (§ 249 Abs. 1 BGB). Diese wichtige Vorschrift des BGB findet auch im Verwaltungsrecht Anwendung, etwa im Rahmen des Amtshaftungsanspruches nach § 839 BGB iVm Art. 34 GG.
Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.