Die Rechtsnatur der Fortsetzungsfeststellungsklage (FFK) ist umstritten. Sie ist jedoch nach übereinstimmender Ansicht keine …?
vorherige Frage nächste FrageDies ist leider falsch. Da Gegenstand der Klage auf eine Feststellung - nämlich die der Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsakts - gerichtet ist, kann man die FFK als besondere Feststellungsklage ansehen.
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