Die Rechtsnatur der Fortsetzungsfeststellungsklage (FFK) ist umstritten. Sie ist jedoch nach übereinstimmender Ansicht keine …?
vorherige Frage nächste FrageLeider nein. Eine Einordnung als Anfechtungsklage wird teilweise vertreten. Schließlich geht es bei der Fortsetzungsfeststellungsklage um die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten VAs und gegen diesen ist grundsätzlich eine Anfechtungsklage zu erheben.
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