Die Rechtsnatur der Fortsetzungsfeststellungsklage (FFK) ist umstritten. Sie ist jedoch nach übereinstimmender Ansicht keine …?
vorherige Frage nächste FrageGenau! Die Leistungsklage ist bei einer FFK definitiv nicht einschlägig. Es geht schließlich nicht um einen Real-, sondern um einen (erledigten) Verwaltungsakt.
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