Entscheidet eine Behörde über einen Widerspruch oder einen Antrag auf Erlass eines Verwaltungsaktes ohne sachlichen Grund nicht innerhalb angemessener Frist, kann der Bürger unter Abweichung von § 68 VwGO …?
vorherige Frage nächste FrageKorrekt, diese Prozessvoraussetzung ist in § 75 VwGO geregelt.
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