Nach welcher Theorie wird das Vorliegen einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit bei der Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs nach § 40 VwGO nicht geprüft?
vorherige Frage nächste FrageLeider nein. Die Subordinationstheorie dient zur Unterscheidung öffentlich-rechtlicher Streitigkeiten und privater Streitigkeiten. Sie stellt darauf ab, ob im konkreten Fall ein Über- bzw. Unterordnungsverhältnis besteht.
Nächste Frage oder andere Antwort wählen
Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.