Was gilt in Bezug auf die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB)?
vorherige Frage nächste FrageNein, knapp daneben: Da diesen Antragsfragen regelmäßig der Regelungscharakter fehlt, sind sie nicht als AVB anzusehen. Jedoch werden sie ausgelegt, als ob sie AVB seien. Lesen Sie hierzu das Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichtes Saarbrücken vom 1. Februar 2006 (Az. 5 U 207/05/05-17) sowie das Urteil des BGH vom 22. September 1999 (Az.: IV ZR 15/99).
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