Welche der folgenden strafrechtlichen Vorschriften hat keinen Versicherungsbezug?
vorherige Frage nächste FrageGenau so ist es! Das Erschleichen von Leistungen nach § 265a StGB hat mit Versicherungsleistungen nichts zu tun. Bestraft wird vielmehr das Erschleichen einer Leistung durch einen Automaten, ein Telekommunikationsnetz, ein Verkehrsmittel oder das Erschleichen des Zutritts zu einer Veranstaltung, ohne hierfür ein entsprechendes Entgelt zu zahlen.
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