Welche der folgenden strafrechtlichen Vorschriften hat keinen Versicherungsbezug?
vorherige Frage nächste FrageFalsch, in § 265 StGB ist der Versicherungsmissbrauch geregelt. Die Vorschrift besagt, dass die Beschädigung oder Zerstörung einer gegen Untergang, Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, Verlust oder Diebstahl versicherten Sache mit dem Zweck der Leistungserlangung aus der Versicherung mit Strafe bedroht ist.
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