Welche der folgenden strafrechtlichen Vorschriften hat keinen Versicherungsbezug?
vorherige Frage nächste FrageDas stimmt nicht! In § 277 StGB wird das absichtliche Fälschen von Gesundheitszeugnissen unter anderem gegenüber Versicherungsgesellschaften (zum Beispiel Haftpflichtversicherungs-, Kranken-, Lebensversicherungsunternehmen) unter Strafe gestellt.
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