Das Bürgerliche Gesetzbuch und das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) stehen in welchem Rangverhältnis zueinander?
vorherige Frage nächste FrageNein, das stimmt nicht: Lesen Sie einmal § 4 I VVG, dort wird explizit § 808 BGB genannt. Ein Versicherungsvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag im Sinne des BGB, weswegen grundsätzlich auch die §§ 104 ff. BGB Anwendung finden. BGB-Normen greifen dann, wenn im VVG eine spezielle Regelung nicht existiert. Ansonsten gilt das Primat des VVG.
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