Ein kleiner Exkurs: Wo ist geregelt, welches Recht bei Versicherungsverträgen mit Auslandsbezug anzuwenden ist?
vorherige Frage nächste FrageVolltreffer! Seit dem 17. Dezember 2009 regelt dies die Rom-I-VO, welche die bis dahin geltenden Vorschriften aus dem EGBGB und dem EGVVG abgelöst hat.
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