Bei Pflichtversicherungen besteht aus Drittschutzgründen ein Kontrahierungs- und Abschlusszwang. Welche ist keine solche Pflichtversicherung?
vorherige Frage nächste FrageFalsch, das ist eine nach § 51 BRAO verbindlich vorgesehene Berufshaftpflichtversicherung, die unter anderem Voraussetzung für die Anwaltszulassung ist ( § 12 BRAO).
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