Welche nachfolgende Behauptung über die Privatversicherung einerseits und die Sozialversicherung andererseits trifft zu?
vorherige Frage nächste FrageKorrekt, das ist für das Sozialversicherungsrecht ausdrücklich im § 40 I SGB I festgelegt. Im Gegensatz hierzu regelt § 1 VVG das Zustandekommen des privaten Versicherungsvertragsverhältnisses.
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