Ein berechtigter Karteninhaber überschreitet die Grenzen seiner vertraglichen Befugnisse gegenüber seiner Bank durch Überziehung des eingeräumten Kreditrahmens, indem er am Geldautomaten der kartenausgebenden Bank Geld abhebt. Wie ist sein Verhalten nach der einschlägigen Rechtsprechung strafrechtlich zu einzuordnen?
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