Ein berechtigter Karteninhaber überschreitet die Grenzen seiner vertraglichen Befugnisse gegenüber seiner Bank durch Überziehung des eingeräumten Kreditrahmens, indem er am Geldautomaten der kartenausgebenden Bank Geld abhebt. Wie ist sein Verhalten nach der einschlägigen Rechtsprechung strafrechtlich zu einzuordnen?
vorherige Frage nächste FrageNein, ein Kreditkartenmissbrauch nach § 266 b StGB ist vorliegend nicht gegeben. Ein solcher ist lediglich im so genannten Drei-Partner-System möglich.
Nächste Frage oder andere Antwort wählen
Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.