Ein berechtigter Karteninhaber überschreitet die Grenzen seiner vertraglichen Befugnisse gegenüber seiner Bank durch Überziehung des eingeräumten Kreditrahmens, indem er am Geldautomaten der kartenausgebenden Bank Geld abhebt. Wie ist sein Verhalten nach der einschlägigen Rechtsprechung strafrechtlich zu einzuordnen?
vorherige Frage nächste FrageGlückwunsch! Gut erkannt. Nach der Rechtsprechung (z.B. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 05.01.1998, Az. 2 Ss 437/97) stellt eine solche Barabhebung des berechtigten Karteninhabers lediglich einen Verstoß gegen die in den Allgemeinen Geschäftbedingungen der Bank geregelten Vertragspflichten dar.
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