Was ist nach der Rechtsprechung maßgebliches Kriterium bei der Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung?
vorherige Frage nächste FrageDas ist falsch. Natürlich besteht eine Abgrenzungsproblematik, die nach dem äußeren Erscheinungsbild als maßgeblichen Kriterium vorgenommen wird (BGH, Beschl. v. 19.01.1999, Az. 4 StR 663/98).
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