Bitte ergänzen Sie: Die räuberische Erpressung nach § 255 StGB ist …?
vorherige Frage nächste FrageFalsch. Eine Milderung ist im Bezug auf die Erpressung nach § 253 StGB nicht gegeben: Die räuberische Erpressung beinhaltet als zusätzliche erhebliche Voraussetzung im Vergleich zur einfachen Erpressung die Verübung von Personengewalt oder die Anwendung von Drohungen gegen Leib und Leben.
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