Welcher Vermögensbegriff ist in der strafrechtlichen Rechtsprechung vorherrschend?
vorherige Frage nächste FrageFalsch. Der ökonomisch-juristische Vermögensbegriff ist in der juristischen Literatur vorherrschend und besagt, dass zum Vermögen alle geldwerten Positionen gerechnet werden außer diejenigen, die die Rechtsordnung als solche nicht anerkennt.
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