Wer beantragte unzulässigerweise einen Bund-Länder-Streit gegen die Verankerung der Schuldenbremse im Grundgesetz?
vorherige Frage nächste FrageGenau! Der Antrag war nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts unzulässig, weil nach § 68 BVerfGG lediglich eine Landesregierung prozessfähig ist, nicht jedoch ein Landtag.
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