Wer ist bei einem Organstreitverfahren nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG nicht beteiligten- bzw. parteifähig?
vorherige Frage nächste FrageLeider nein. Fraktionen sind parteifähig, da sie als Organteile mit eigenen Rechten ausgestattet sind (vgl. §§ 10 ff. der Geschäftsordnung des Bundestages i.V.m. §§ 45 ff. Abgeordnetengesetz).
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