Verstöße gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern kann die Bundesnetzagentur mit einem Bußgeld von bis zu … ahnden?
vorherige Frage nächste FrageKorrekt. Der Gesetzgeber hob die Obergrenze für solche Bußgelder zum 09.10.2013 von 50.000 Euro auf 300.000 Euro an, vgl. § 20 Abs. 2 UWG.
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