Welche Bezeichnung eines Wodka-Mischgetränks verstieß nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm gegen die verbraucherschützende Health-Claims-Verordnung der EU?
vorherige Frage nächste FrageRichtig, das OLG Hamm entschied, dass ein zehnprozentiges Alkoholmischgetränk nicht "Energy & Vodka" genannt und vertrieben werden darf. Nach der Verordnung dürfen Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Prozent grundsätzlich keine nährwertbezogenen Angaben tragen. Bei dem Begriff "Energy" handele es sich aber um eine solche Angabe, mit der dem Verbraucher der Eindruck vermittelt werde, der Konsum des Getränks verschaffe ihm Energie, Kraft und Leistungsvermögen (Urt. v. 10.07.2012, Az. I-4 U 38/12).
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