Welche Internetwerbung einer Essener Tanzschule hielt das Oberlandesgericht Hamm Anfang 2013 für unzulässig, da sie Verbraucher irreführe?
vorherige Frage nächste FrageRichtig, mit garantiertem Lernerfolg warb die beklagte Tanzschule im Internet. Dies hielt das OLG Hamm für irreführende und daher unzulässige Werbung (Urt. v. 29.01.2013, Az. I-4U 171/12).
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