Womit sollen Verbraucher vor Abofallen im Internet geschützt werden?
vorherige Frage nächste FrageStimmt! Die Vorschriften zur Button-Lösung traten am 01.08.2012 in Kraft. Danach kommt ein Online-Vertrag mit Verbrauchern nur zustande, wenn diese den Vertragsschluss mit Klick auf einen speziellen Button bestätigen. vgl. § 312g Abs. 2 bis 4 BGB.
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