Kommen wir zu den Informationspflichten eines Unternehmers gegenüber Verbrauchern: Was ist seit Juni 2014 neu?
vorherige Frage nächste FrageLeider nein. Dieses bisher geltende Rechtzeitigkeitserfordernis besteht nicht mehr. Nach § 246a, § 4 Abs. 1 EGBGB sind die Informationen dem Verbraucher schlicht vor Abgabe der Vertragserklärung zur Verfügung zu stellen.
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