Welche Aussage trifft zu?
vorherige Frage nächste FrageSehr gut, das hat der BGH im März 2015 in mehreren Urteilen entschieden. Wohnungseigentümergemeinschaften sind dann Verbraucher, wenn ihnen mindestens ein Verbraucher angehört und der in Rede stehende Vertrag nicht gewerblichen oder unternehmerischen Zwecken dient. (BGH, Urt. v. 24.3.2015, Az. VIII ZR 243/13, VIII ZR 360/13 und VIII ZR 109/14).
Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.